Öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern fördern lassen

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft fördert den Neubau öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Bayern. 2 Mio. Euro Gesamtbudget.

Experte Christoph Sturm

„Öffentliche Ladeinfrastruktur ist kein Produkt von der Stange. Jeder Standort hat eigene Anforderungen – beim Netzanschluss, beim Lastmanagement, bei der Barrierefreiheit. Wir begleiten Kommunen und Landkreise von der ersten Planung bis in den laufenden Betrieb.“

Christoph Sturm, Key Account Management Ladeinfrastruktur

Was wird gefördert – und wie viel?

Gefördert werden AC- und DC-Ladestationen, die öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sind. Antragsberechtigt sind juristische Personen – insbesondere Kommunen, Landkreise und Städte. Die Förderung deckt alle wesentlichen Projektkosten ab: Beschaffung, Installation, Netzanschluss, Inbetriebnahme und weitere damit verbundene Ausgaben. Wer die Anforderungen an Barrierefreiheit von Anfang an einplant, kann einen spürbar höheren Förderbetrag erzielen.
Kate­gorie Lade­leistung Barriere­frei Nicht Barriere­frei
A: Normal-LP 11 — 22 kW 3.000 € 2.000 €
B: Schnell-LP > 22 — 100 kW 10.000 € 7.000 €
C: Schnell-LP > 100 — 250 kW 15.000 € 10.000 €
D: Schnell-LP > 250 kW 25.000 € 17.000 €

Wichtige Voraussetzungen

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Ladestandort Bayern

Der Ladestandort muss sich in Bayern befinden.

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Erneuerbarer Ladestrom

Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

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Förderantrag zuerst

Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.

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Neue Ware

Gefördert wird ausschließlich der Neubau mit fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung sind nicht förderfähig.

Unsere Empfehlung: Das enge Einreichungsfenster lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil – vor allem beim Vergleichsangebot: Es muss mit dem Antrag eingereicht werden und zeigt, dass die Kosten realistisch kalkuliert sind. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

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In vier Schritten zur Förderung

Von der Vorbereitung bis zur Inbetriebnahme – so läuft der Prozess ab.

1 Vorbereitung
Standort festlegen und mindestens ein Vergleichsangebot beschaffen.
2 Antrag stellen
Digitale Einreichung über das Formular der Bayern Innovativ GmbH – mit Elster-Zertifikat. Nur zwischen 6. und 17. Juli 2026.
3 Bewilligung abwarten
Kein Beginn vor Zuwendungsbescheid. Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt werden.
4 Umsetzen & betreiben
Ladepunkte errichten, in Betrieb nehmen und mindestens 5 Jahre betreiben. Jährliche Berichterstattung zum 1. Februar.
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Wie werden Anträge bewertet?

Da das Förderbudget begrenzt ist, werden eingereichte Anträge nach einem mehrstufigen Verfahren gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.

1. Wirtschaftlichkeitspotenzial
2. Verhältnis E-Pkw zu öffentl. LP
3. Zeitstempel entscheidend

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass der geplante Ladepunkt ohne Förderung innerhalb von drei Jahren voraussichtlich nicht gebaut würde. Vorhaben mit ausreichend eigenem Wirtschaftlichkeitspotenzial sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.

Alle förderfähigen Anträge werden nach dem Verhältnis von Pkw-Bestand (Zulassungszahl) zur Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte in der Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt) absteigend gereiht. Regionen mit unterdurchschnittlich ausgebauter Ladeinfrastruktur werden damit bevorzugt. Die Rangfolge der Landkreise wird vorab auf der Programmseite des Projektträgers veröffentlicht.

Liegen Anträge aus derselben Region bzw. mit gleichem Pkw-Ladepunkt-Verhältnis vor, entscheidet der Zeitstempel der digitalen Einreichung. Wer früher einreicht, wird zuerst bearbeitet.

Alles aus einer Hand: Von der Idee zur fertigen Ladeinfrastruktur mit einem Partner!

Als Komplettanbieter für Ladeinfrastruktur realisieren wir Ihr Vorhaben von der Projektierung über die Installation bis zum laufenden Betrieb. Unsere persönliche Beratung ermöglicht eine individuelle Ladelösung – zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

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Ladesysteme & Zubehör

  • Breites Produktportfolio
  • Neuester Stand der Technik
  • Herstellerunabhängige Beratung
  • Intelligentes Lastmanagement
  • Eichrechtskonforme, skalierbare und kompatible Ladelösungen
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Planung & Installation

  • Sinnvolle Planung durch Experten
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  • Pünktliche Inbetriebnahme
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Betrieb & Abrechnung

  • Flexible Abrechnungsmodelle
  • Zugangskontrolle möglich
  • Technischer Betriebsservice
  • Regelmäßige Wartung
  • Technische und rechtliche Anforderungen immer im Blick
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Christoph Sturm

Ihr Experte für Laden im öffentlichen Raum

„Sie planen den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Bayern? Ganz gleich, ob Sie noch am Anfang stehen oder bereits konkrete Pläne haben: Wir prüfen Ihren Standort, klären die Förderfähigkeit und helfen Ihnen dabei, das Vergleichsangebot direkt mitzunehmen.“

FAQs – Ihre Fragen, unsere Antworten

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts – also Kommunen, Landkreise und Städte. Nicht antragsberechtigt sind Behörden des Bundes oder der Länder sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Was ist mit geringem Wirtschaftlichkeitspotenzial gemeint?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, Ladepunkte zu unterstützen, die ohne Förderung in absehbarer Zeit nicht gebaut würden. Konkret müssen die beantragten Ladepunkte innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenbeginn zu Marktbedingungen voraussichtlich nicht aufgebaut werden. Vorhaben, die sich wirtschaftlich ohnehin rechnen würden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Bewertung des Wirtschaftlichkeitspotenzials nimmt die Bewilligungsstelle Bayern Innovativ GmbH vor.
Wie werden Anträge priorisiert?
Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach dem Verhältnis von Pkw-Bestand zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Regionen mit schlechterem Versorgungsgrad werden bevorzugt behandelt. Bei gleichem Verhältnis entscheidet der Zeitstempel der Einreichung – wer früher einreicht, wird zuerst bearbeitet.
Welche Kosten sind förderfähig und welche nicht?

Förderfähige Kosten sind alle Ausgaben, die mit der Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur entstehen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Technische Ladepunktvorrichtung, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten, Pufferspeicher und andere elektrische Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
    Kennzeichnung, Stellplatz-Markierung, Stellplatz-Sensoren, Anfahrschutz
  • Beleuchtung oder Wetterschutz für die Ladeeinrichtung (in einem angemessenen, finanziell untergeordneten Rahmen)
  • WLAN-Anbindung
  • Neuinstallation oder Ertüchtigung eines geeigneten Stromnetzanschlusses einschließlich nötiger Stromspeicherung

Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die innerhalb des im Zuwendungsbescheid definierten Projektzeitraums angefallen und durch Rechnungen belegbar sind.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Planungs- und Verwaltungskosten
  • Kosten für die Einholung einschlägiger Genehmigungen
  • Kauf, Miete, Pachtung oder Anpassungen geeigneter Grundflächen oder Straßen
  • Gebäude, die nicht unmittelbar für den Betrieb der Ladeeinrichtung nötig sind
  • Neubau des Park- oder Stellplatzes oder nötige Verkehrsanbindung
Kann die Förderung mit anderen Mitteln kombiniert werden?
Nein. Die Zuwendungen aus diesem Programm können nicht mit anderen staatlichen Mitteln des Freistaats Bayern kumuliert werden. Bundesmittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Wie viel Zeit habe ich, die geförderten Maßnahmen umzusetzen?
Die Vorhabenlaufzeit bis zur Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte soll nicht länger als 24 Monate betragen. Der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich – die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsstelle. Nach der Inbetriebnahme müssen die Ladepunkte mindestens 5 Jahre in Betrieb bleiben.
Was gilt nach der Inbetriebnahme?

Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid.

Im Überblick:

  • Mindestbetriebsdauer: Die geförderten Ladepunkte müssen mindestens 5 Jahre in Betrieb bleiben.
  • Förderhinweis: An der Ladestation muss ein sichtbarer Aufkleber mit dem Logo des Fördermittelgebers angebracht sein – dieser wird mit dem Förderbescheid zugesandt.
  • Bodenmarkierung: Der Stellplatz ist mit einer vollflächigen Bodenmarkierung mit dem weißen Elektroauto-Symbol nach StVO zu kennzeichnen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich.
  • Auffindbarkeit: Die Ladepunkte müssen in mindestens einem elektronischen Ladesäulenfinder (z.B. Ladeatlas Bayern) mit Echtzeit-Statusinformation (frei, belegt, defekt) eingetragen sein.
  • Jährliche Berichterstattung: Bis zum 1. Februar eines jeden Jahres ist ein Bericht mit Nutzungsdaten einzureichen – darunter Anzahl der Ladevorgänge, durchschnittliche Ladedauer und geladene Strommenge.
Wie läuft die Antragstellung ab und was muss ich einreichen?

Anträge werden ausschließlich digital über das Formular der Bewilligungsstelle Bayern Innovativ GmbH eingereicht – nur im Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026. Für eine vollständig digitale Einreichung ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Ohne Elster-Authentifizierung muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von vier Wochen postalisch eingegangen sein.

Eingereicht werden muss eine Kostenabschätzung, belegt durch mindestens ein Vergleichsangebot oder einschlägige Referenzen mit vergleichbaren Ladeinfrastrukturvorhaben.

Bekommt man immer die in der Förderung genannten Beträge ausbezahlt oder können die auch geringer ausfallen?
Die genannten Beträge sind Obergrenzen – die tatsächliche Auszahlung kann geringer ausfallen. Entscheidend ist dabei, dass die Zuwendung die tatsächlichen förderfähigen Kosten nie übersteigen darf. Kostet ein Ladepunkt also weniger als die Förderobergrenze, wird nur der tatsächliche Kostenbetrag erstattet – nicht der maximal mögliche Förderbetrag.
Wie lange dauert es im Schnitt, bis man die Förderzusage bzw. den Förderbescheid erhalten hat?

Nach Ende des Förderaufrufes werden die Anträge gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Etwa drei bis vier Monate nach dem Ende des Einreichungszeitraums sollten alle Förderbescheide versandt sein.

Was übernimmt bayernwerk-emobil konkret?
Den vollständigen Lebenszyklus: Förderberatung, Antragstellung, technische Planung, Vergabe, schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebnahme sowie Betrieb und förderkonformes Reporting über die Bindefrist. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
Was kostet die Förderberatung?

Die Beratung und die erste Fördereinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Beauftragen Sie uns mit Antragstellung oder Errichtung, ist die Beratungsleistung in das Projekt eingepreist.

Hinweis: Wir sind keine offizielle Anlaufstelle und keine Förderstelle. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst, können sich jedoch ändern und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Förderbedingungen der zuständigen Stellen. Diese Seite wird laufend aktualisiert.