Jetzt Ihre E-Lkw-Wende finanzieren lassen

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Lade­infra­struktur für elektrische Lkw — mit bis zu 500 € je kW installierter Lade­leistung.

Experte Christoph Sturm

„Sie planen den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw? Ganz gleich, ob Sie unsicher sind, welcher Förderaufruf zu Ihnen passt, oder Ihr Antrag bereits bewilligt wurde: Wir beraten Sie rund um Planung, Hardware und Betrieb und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben von Anfang an optimal aufgestellt ist. Melden Sie sich gerne direkt bei mir.“

Christoph Sturm, Förderberatung & Ladeinfrastruktur

Welcher Aufruf passt zu Ihrem Unternehmen?

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur für E-Lkw in Deutschland. Für KMU mit besonders einfachem Zugang und festen Fördersätzen. Förderfähig sind außerdem der Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung — jeweils sofern technisch notwendig.
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur

Aufruf A

Fördermittel ausgeschöpft

Antragsberechtigte

KMU gemäß EU-Definition

Mindestladeleistung

50 kW (DC) je Ladepunkt

Förderintensität

Fest: 500 €/kW (netto)

Kein Wettbewerb — fester Satz für alle KMU

Max. Förderung

1 Mio. € pro Antrag

De-minimis: bis 300.000 €; AGVO: bis 1 Mio. €

Priorisierung

Zeitpunkt des Antragseingangs

Wer zuerst einreicht, wird zuerst bearbeitet

Fahrzeugeignung

EG-Klasse N2 und N3

Park- und Rangierflächen entsprechend dimensioniert


Antrag (erfolgreich) eingereicht?
Herzlichen Glückwunsch! Für die anstehende Umsetzung stehen wir Ihnen als modularer Komplettanbieter zur Seite. Sie können dabei ganz flexibel wählen, welche Bausteine Sie benötigen – ob die technische Planung, die passende Hardware oder den anschließenden Betrieb.

Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur

Aufruf B

26. Mai 2026 – 7. Juli 2026

Antragsberechtigte

Alle Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, gemeinnützige Vereine

Mindestladeleistung

50 kW (DC) je Ladepunkt

Förderintensität

Frei wählbar — bis zu 500 €/kW (netto)

Selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance

Max. Förderung

5 Mio. € pro Antrag

Verbundunternehmen: max. 30 Mio. € gesamt

Priorisierung

Wettbewerb nach Förderintensität

Weniger Förderung beantragt = besser platziert

Fahrzeugeignung

EG-Klasse N2 und N3

Park- und Rangierflächen entsprechend dimensioniert


Für größere Projekte: bis 5 Mio. € pro Antrag möglich

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Aufruf C

26. Mai 2026 – 7. Juli 2026

Antragsberechtigte

Unternehmen des Privatrechts

Mindestladeleistung

100 kW (DC) je Ladepunkt

Min. 1.500 kW gesamt; mind. 1 LP mit ≥ 350 kW

Förderintensität

Frei wählbar — bis zu 500 €/kW (netto)

Selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance

Max. Förderung

5 Mio. € pro Antrag

Verbundunternehmen: max. 30 Mio. € gesamt

Priorisierung

Wettbewerb nach Kriterien

Förderintensität (70 %) + AFIR-Standort (20 %) + Durch­leitungsmodell (10 %)

Fahrzeugeignung

EG-Klasse N3

Stellplatz mind. 16,5 m Länge


Für Betreiber öffentlicher Lade-Hubs entlang Logistikrouten

Voraussetzungen für alle Aufrufe

BW Pikto Energie RGB b web – bayernwerk e-mobil

Netzanschluss

Netzanschlussbegehren muss vor Antragstellung beim zuständigen Netzbetreiber gestellt sein — oder der vorhandene Anschluss ist ausreichend (Erklärung im Antrag).

BW Pikto Stecker Blaetter RGB b web – bayernwerk e-mobil

Ökostrom

Der für Ladevorgänge benötigte Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.

BW Pikto Arbeitsschutz RGB b web – bayernwerk e-mobil

Neuanlage

Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Ladeeinrichtungen.

Wichtig: Ein Antragsteller kann nur in Aufruf A oder B aktiv sein — nicht in beiden gleichzeitig. Für Aufruf C ist ein separater Antrag möglich. Mehrere Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden.

Wie wir Sie unterstützen

Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb – bayernwerk e-mobil begleitet Sie als modularer Komplettanbieter durch alle Phasen Ihres Projekts.
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Planung

Messkonzept, Lastverteilung, Netzanschluss – wir entwickeln das technische Gesamtkonzept passgenau für Ihre Liegenschaft und die Anforderungen des Förderprogramms.

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Ladeinfrastruktur

Wallboxen, Lademanagement-Systeme, Schutzeinrichtungen und alle förderfähige technische Ausrüstung – aus unserem Fachshop mit persönlicher Expertenberatung.

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Betrieb

Monitoring, Wartung und Nutzerabrechnung – wir übernehmen den dauerhaften Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur nach der Übergabe.

– bayernwerk e-mobil

Christoph Sturm

Ihr Experte für Förderberatung & Ladeinfrastruktur

„Ob KMU mit ersten Ladepunkten oder Logistikkonzern mit mehreren Standorten — wir kennen die Anforderungen der Praxis und helfen Ihnen, Förderprogramme optimal zu nutzen.“

FAQs – Häufige Fragen vor dem Antrag

Die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Antrag und Umsetzung — kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch.

Wer kann die Förderung beantragen?

Aufruf A richtet sich exklusiv an KMU nach EU-Definition. Aufruf B steht allen Unternehmen, Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Vereinen offen. Aufruf C ist für privat­rechtliche Unternehmen, die öffentliche Lade-Hubs entlang Logistikrouten betreiben.

Wie hoch fällt die Förderung tatsächlich aus?

In Aufruf A sind 500 €/kW fest gesetzt — kein Wettbewerb. In Aufruf B und C ist die Förderintensität frei wählbar bis 500 €/kW; weniger Förder­wunsch verbessert die Platzierung im Wettbewerb. Maximal pro Antrag: 1 Mio. € (A), 5 Mio. € (B/C). Verbund­unternehmen bis 30 Mio. €.

Was genau wird gefördert und was nicht?

Drei harte Pflichten:

  1. Netzanschluss­begehren beim VNB liegt vor — oder bestehender Anschluss reicht aus.
  2. Der Ladestrom stammt durchgehend aus erneuerbaren Energien (Ökostrom­vertrag).
  3. Es werden ausschließlich fabrikneue Lade­einrichtungen errichtet.
Kann ich in mehreren Aufrufen gleichzeitig einreichen?

Pro Antragsteller ist nur einer der Aufrufe A oder B möglich — nicht beide. Aufruf C kann zusätzlich beantragt werden, da er ein anderes Anwendungs­feld (öffentliche Lade-Hubs) abdeckt. Mehrere Standorte können in einem Antrag gebündelt werden.

Was ist förderfähig?

Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Lade-, Last- und Energie­management­systeme sowie — sofern technisch erforderlich — Batterie­speicher zur Zwischen­speicherung.

Kann ich die Förderung auch beantragen, wenn ich noch keine E-Lkw besitze?

Ja — die Förderung gilt für die Lade­infrastruktur selbst, nicht für die Fahrzeuge. Sie können jetzt die Infrastruktur fördern lassen und den Umstieg auf E-Lkw in Ihrem eigenen Tempo angehen.

Was übernimmt bayernwerk e-mobil konkret?

Den vollständigen Lebens­zyklus: Förderberatung, Antragstellung, technische Planung, Vergabe, schlüssel­fertige Errichtung, Inbetrieb­nahme sowie Betrieb und förder­konformes Reporting über die Bindefrist. Sie haben einen Ansprech­partner für alles.

Was kostet die Förderberatung?

Die Beratung und die erste Förder­einschätzung sind kosten­frei und unver­bindlich. Beauftragen Sie uns mit Antrag­stellung oder Errichtung, ist die Beratungs­leistung in das Projekt eingepreist.

Darf an der geförderten Ladeinfrastruktur auch ein PKW laden?

Ja. Die Förderung schreibt vor, dass die Ladeinfrastruktur technisch für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge) geeignet sein muss. Eine ausschließliche Nutzung durch diese Fahrzeuge ist jedoch nicht gefordert – auch PKW oder Transporter dürfen die Ladepunkte mitnutzen.

Muss mein Unternehmen selbst Nutzfahrzeuge betreiben, um förderberechtigt zu sein?

Nein. Es gibt keine Voraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen selbst einen Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen betreibt. Entscheidend ist, dass die errichtete Ladeinfrastruktur technisch für Fahrzeuge der Klassen N2/N3 geeignet ist.

Muss ich ein Netzanschlussbegehren stellen?

Nicht zwingend. Ein Netzanschlussbegehren ist keine Fördervoraussetzung, wenn die erforderliche Mindestladeleistung durch die bestehende Netzanschlussleistung und/oder einen Batteriespeicher bereitgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur mit der vorgeschriebenen Mindestleistung dauerhaft gewährleistet ist.

Kann ich in mehreren Förderrunden desselben Programms Förderung erhalten?

Ja. Das Förderprogramm ist auf mehrere Aufrufe bis 2030 ausgelegt. Eine Teilnahme an mehreren Runden ist grundsätzlich möglich – solange die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und z.B. De-minimis-Obergrenzen eingehalten werden.

Muss ich Angebote oder Kostenvoranschläge einreichen?

Nein. Da die Förderung als Festbetrag pro installiertem Kilowatt Ladeleistung gewährt wird, sind keine Kostenvoranschläge oder Angebote einzureichen. Insbesondere für Aufruf B und C empfiehlt es sich dennoch, vorab realistische Kosten zu ermitteln. So kann ggf. eine niedrigere Förderintensität beantragt werden, was die Chancen im Wettbewerbsverfahren verbessert.