
„Sie planen den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw? Ganz gleich, ob Sie unsicher sind, welcher Förderaufruf zu Ihnen passt, oder Ihr Antrag bereits bewilligt wurde: Wir beraten Sie rund um Planung, Hardware und Betrieb und sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben von Anfang an optimal aufgestellt ist. Melden Sie sich gerne direkt bei mir.“
Christoph Sturm, Förderberatung & Ladeinfrastruktur
Welcher Aufruf passt zu Ihrem Unternehmen?
Aufruf A
Fördermittel ausgeschöpft
AntragsberechtigteKMU gemäß EU-Definition |
Mindestladeleistung50 kW (DC) je Ladepunkt |
FörderintensitätFest: 500 €/kW (netto)Kein Wettbewerb — fester Satz für alle KMU |
Max. Förderung1 Mio. € pro AntragDe-minimis: bis 300.000 €; AGVO: bis 1 Mio. € |
PriorisierungZeitpunkt des AntragseingangsWer zuerst einreicht, wird zuerst bearbeitet |
FahrzeugeignungEG-Klasse N2 und N3Park- und Rangierflächen entsprechend dimensioniert |
Antrag (erfolgreich) eingereicht?
Herzlichen Glückwunsch! Für die anstehende Umsetzung stehen wir Ihnen als modularer Komplettanbieter zur Seite. Sie können dabei ganz flexibel wählen, welche Bausteine Sie benötigen – ob die technische Planung, die passende Hardware oder den anschließenden Betrieb.
Aufruf B
26. Mai 2026 – 7. Juli 2026
AntragsberechtigteAlle Unternehmen, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Vereine |
Mindestladeleistung50 kW (DC) je Ladepunkt |
FörderintensitätFrei wählbar — bis zu 500 €/kW (netto)Selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance |
Max. Förderung5 Mio. € pro AntragVerbundunternehmen: max. 30 Mio. € gesamt |
PriorisierungWettbewerb nach FörderintensitätWeniger Förderung beantragt = besser platziert |
FahrzeugeignungEG-Klasse N2 und N3Park- und Rangierflächen entsprechend dimensioniert |
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Für größere Projekte: bis 5 Mio. € pro Antrag möglich
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Aufruf C
26. Mai 2026 – 7. Juli 2026
AntragsberechtigteUnternehmen des Privatrechts |
Mindestladeleistung100 kW (DC) je LadepunktMin. 1.500 kW gesamt; mind. 1 LP mit ≥ 350 kW |
FörderintensitätFrei wählbar — bis zu 500 €/kW (netto)Selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance |
Max. Förderung5 Mio. € pro AntragVerbundunternehmen: max. 30 Mio. € gesamt |
PriorisierungWettbewerb nach KriterienFörderintensität (70 %) + AFIR-Standort (20 %) + Durchleitungsmodell (10 %) |
FahrzeugeignungEG-Klasse N3Stellplatz mind. 16,5 m Länge |
Für Betreiber öffentlicher Lade-Hubs entlang Logistikrouten
Voraussetzungen für alle Aufrufe
Netzanschluss
Netzanschlussbegehren muss vor Antragstellung beim zuständigen Netzbetreiber gestellt sein — oder der vorhandene Anschluss ist ausreichend (Erklärung im Antrag).
Ökostrom
Der für Ladevorgänge benötigte Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
Neuanlage
Gefördert werden ausschließlich fabrikneue Ladeeinrichtungen.
Wichtig: Ein Antragsteller kann nur in Aufruf A oder B aktiv sein — nicht in beiden gleichzeitig. Für Aufruf C ist ein separater Antrag möglich. Mehrere Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden.
Wie wir Sie unterstützen
Planung
Messkonzept, Lastverteilung, Netzanschluss – wir entwickeln das technische Gesamtkonzept passgenau für Ihre Liegenschaft und die Anforderungen des Förderprogramms.
Ladeinfrastruktur
Wallboxen, Lademanagement-Systeme, Schutzeinrichtungen und alle förderfähige technische Ausrüstung – aus unserem Fachshop mit persönlicher Expertenberatung.
Betrieb
Monitoring, Wartung und Nutzerabrechnung – wir übernehmen den dauerhaften Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur nach der Übergabe.
Christoph Sturm
Ihr Experte für Förderberatung & Ladeinfrastruktur
FAQs – Häufige Fragen vor dem Antrag
Die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Antrag und Umsetzung — kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch.
Wer kann die Förderung beantragen?
Aufruf A richtet sich exklusiv an KMU nach EU-Definition. Aufruf B steht allen Unternehmen, Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Vereinen offen. Aufruf C ist für privatrechtliche Unternehmen, die öffentliche Lade-Hubs entlang Logistikrouten betreiben.
Wie hoch fällt die Förderung tatsächlich aus?
In Aufruf A sind 500 €/kW fest gesetzt — kein Wettbewerb. In Aufruf B und C ist die Förderintensität frei wählbar bis 500 €/kW; weniger Förderwunsch verbessert die Platzierung im Wettbewerb. Maximal pro Antrag: 1 Mio. € (A), 5 Mio. € (B/C). Verbundunternehmen bis 30 Mio. €.
Was genau wird gefördert und was nicht?
Drei harte Pflichten:
- Netzanschlussbegehren beim VNB liegt vor — oder bestehender Anschluss reicht aus.
- Der Ladestrom stammt durchgehend aus erneuerbaren Energien (Ökostromvertrag).
- Es werden ausschließlich fabrikneue Ladeeinrichtungen errichtet.
Kann ich in mehreren Aufrufen gleichzeitig einreichen?
Pro Antragsteller ist nur einer der Aufrufe A oder B möglich — nicht beide. Aufruf C kann zusätzlich beantragt werden, da er ein anderes Anwendungsfeld (öffentliche Lade-Hubs) abdeckt. Mehrere Standorte können in einem Antrag gebündelt werden.
Was ist förderfähig?
Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur, Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie — sofern technisch erforderlich — Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung.
Kann ich die Förderung auch beantragen, wenn ich noch keine E-Lkw besitze?
Ja — die Förderung gilt für die Ladeinfrastruktur selbst, nicht für die Fahrzeuge. Sie können jetzt die Infrastruktur fördern lassen und den Umstieg auf E-Lkw in Ihrem eigenen Tempo angehen.
Was übernimmt bayernwerk e-mobil konkret?
Den vollständigen Lebenszyklus: Förderberatung, Antragstellung, technische Planung, Vergabe, schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebnahme sowie Betrieb und förderkonformes Reporting über die Bindefrist. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
Was kostet die Förderberatung?
Die Beratung und die erste Fördereinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Beauftragen Sie uns mit Antragstellung oder Errichtung, ist die Beratungsleistung in das Projekt eingepreist.
Darf an der geförderten Ladeinfrastruktur auch ein PKW laden?
Ja. Die Förderung schreibt vor, dass die Ladeinfrastruktur technisch für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge) geeignet sein muss. Eine ausschließliche Nutzung durch diese Fahrzeuge ist jedoch nicht gefordert – auch PKW oder Transporter dürfen die Ladepunkte mitnutzen.
Muss mein Unternehmen selbst Nutzfahrzeuge betreiben, um förderberechtigt zu sein?
Nein. Es gibt keine Voraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen selbst einen Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen betreibt. Entscheidend ist, dass die errichtete Ladeinfrastruktur technisch für Fahrzeuge der Klassen N2/N3 geeignet ist.
Muss ich ein Netzanschlussbegehren stellen?
Nicht zwingend. Ein Netzanschlussbegehren ist keine Fördervoraussetzung, wenn die erforderliche Mindestladeleistung durch die bestehende Netzanschlussleistung und/oder einen Batteriespeicher bereitgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur mit der vorgeschriebenen Mindestleistung dauerhaft gewährleistet ist.
Kann ich in mehreren Förderrunden desselben Programms Förderung erhalten?
Ja. Das Förderprogramm ist auf mehrere Aufrufe bis 2030 ausgelegt. Eine Teilnahme an mehreren Runden ist grundsätzlich möglich – solange die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und z.B. De-minimis-Obergrenzen eingehalten werden.
Muss ich Angebote oder Kostenvoranschläge einreichen?
Nein. Da die Förderung als Festbetrag pro installiertem Kilowatt Ladeleistung gewährt wird, sind keine Kostenvoranschläge oder Angebote einzureichen. Insbesondere für Aufruf B und C empfiehlt es sich dennoch, vorab realistische Kosten zu ermitteln. So kann ggf. eine niedrigere Förderintensität beantragt werden, was die Chancen im Wettbewerbsverfahren verbessert.