”GEIG – mehr Chance als Pflicht! Elektromobilität wird zur neuen Normalität – und Gebäude müssen darauf vorbereitet sein.”
Christoph Sturm, Technischer Vertrieb
Was bedeutet GEIG für Immobilien konkret?
Sowohl das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) als auch die Richtlinie EPBD regeln den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Entwürfe geben konkrete Maßnahmen für die Gestaltung der Ladeinfrastruktur bei Wohn- und Nichtwohngebäuden vor und sorgen für Klarheit bei Inhabern, Verwaltern und Planern. Während das GEIG bereits 2021 als Gesetz in Kraft trat, verschärft seit Mai 2024 die Richtlinie EPBD die Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Unser Tipp: Die EPBD muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht – also auch in das GEIG – überführtwerden. Bauen Sie die Ladeinfrastruktur deshalb bereits jetzt nach den Regularien der EPBD auf, um nachträgliche Kosten und zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen – abhängig von der Art des Gebäudes, dem Gebäudestatus sowie der Anzahl der Stellplätze.
Wohngebäude
–
Nichtwohngebäude
GEIG
Mit mehr als 20 Stellplätzen:
- Installation von mind. 1 Ladepunkt
Empfehlung
EPBD
Mit mehr als 20 Stellplätzen:
- Leitungsinftrastruktur für jeden 2. Stellplatz UND
- 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze
Wohngebäude
GEIG
Mit mehr als 3 Stellplätzen:
- Vorverkabelung für jeden 2. Stellplatz UND
- Leitungsinfrastruktur für alle restlichen Stellplätze
Empfehlung
EPBD
Mit mehr als 10 Stellplätzen:
- Leitungsinftrastruktur an jedem Stellplatz
Nichtwohngebäude
GEIG
Mit mehr als 10 Stellplätzen:
- Vorverkabelung für jeden 5. Stellplatz UND
- Installation von mindestens 1 Ladepunkt
Empfehlung
EPBD
Mit mehr als 5 Stellplätzen:
- Vorverkabelung für jeden 2. Stellplatz UND
- 1 Ladepunkt für jeden 5. Stellplatz
Wohngebäude
GEIG
Mit mehr als 3 Stellplätzen:
- Vorverkabelung für jeden 2. Stellplatz UND
- Leitungsinfrastruktur für alle restlichen Stellplätze
Empfehlung
EPBD
Mit mehr als 5 Stellplätzen:
- Leitungsinfrastruktur an jedem Stellplatz
Nichtwohngebäude
GEIG
Mit mehr als 6 Stellplätzen:
- Leitungsinfrastruktur an jedem 3. Stellplatz UND
- Installation von mindestens 1 Ladepunkt
Empfehlung
EPBD
Mit mehr als 5 Stellplätzen:
- Vorverkabelung für jeden 2. Stellplatz UND
- 1 Ladepunkt für jeden 5. Stellplatz
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Christoph Sturm
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