Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG)
Das GEIG verpflichtet bei Neubau und größeren Renovierungen dazu, passende Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte bereitzustellen.
Das GEIG verpflichtet bei Neubau und größeren Renovierungen dazu, passende Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte bereitzustellen.