Hilfe & FAQ

Oft gestellte Fragen zu den Themen

Haben Sie Fragen, die unsere Serviceseite nicht beantworten konnte?

Tel.: +49 941 788 315 55
E-Mail: bayernwerk-emobil@energieloesung.de

Beginn Betrieb

Was muss bei der Strombelieferung der Ladeinfrastruktur beachtet werden?

Die Ladeinfrastruktur muss ggf. aufgrund einer Förderung mit Ökostrom betrieben werden. Wir empfehlen im Sinne der Nachhaltigkeit immer die Belieferung mit Ökostrom.

Wie erhalte ich die Erklärung des Stromlieferanten als Nachweis beim Fördergeber?

Die Erklärung des Stromlieferanten erhalten Sie im Betriebsmodell „öffentlich.laden“ über uns. Wir bitten Sie um frühzeitige Information. Im Betriebsmodell „öffentlich.laden+“ können Sie diese bei Ihrem Stromlieferanten anfordern.

Wo erhalte ich die für den Fördernachweis notwendigen Informationen zur Authentifizierung und Abrechnung?

Sie können unter dem nachfolgenden Link ein Muster der „Ladeinfrastruktur vor Ort“-Förderung herunterladen: Download PDF ›

Meine Ladestation wurde in Betrieb genommen, wie geht es jetzt weiter?

Mit erfolgreicher Inbetriebnahme erhalten Sie von uns ein Willkommensschreiben mit allen wichtigen Informationen.

Wie erfolgt die Erstanmeldung im OBELIS-Portal und wie erhalte ich die Ladedaten?

Sie bekommen von uns mit dem Willkommensschreiben per E-Mail eine Schritt für Schritt Anleitung zur Erstanmeldung im OBELIS-Portal. Die Ladedaten erhalten Sie von uns zuverlässig Anfang Januar und Juli.

Alle Informationen zur Anmeldung der Ladestation im OBELIS Portal finden Sie unter www.bayernwerk-emobil.de/obelis.

Was muss ich in meinem Verwendungsnachweis beachten?

Bitte prüfen Sie hierzu Ihren Förderbescheid und ggf. weitere Schreiben der Förderstelle.

Wer kümmert sich um die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?

Die Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur erfolgt durch uns.

Laufender Betrieb

Wieso habe ich eine Stromlieferbestätigung in der Grundversorgung für die Ladeinfrastruktur erhalten?

Hier hat sich die Stromanmeldung überschnitten. Wir kümmern uns gerne für Sie um die rückwirkende Stromanmeldung, lassen Sie einfach das Schreiben des Grundversorgers zukommen.

Wie erhalte ich die OBELIS-Ladedaten für die Berichtspflicht?

Wenn Sie uns über Ihren Fördertitel informiert haben, stellen wir Ihnen halbjährlich automatisch die benötigten Ladedaten zur Verfügung. Alle Informationen zur Anmeldung der Ladestation im OBELIS Portal finden Sie unter www.bayernwerk-emobil.de/obelis.

Wer ist für auftretende Störungen an der Ladeinfrastruktur zuständig?

Für Entstörungen bei der Ladeinfrastruktur sind wir zuständig, wir versuchen immer alles im Blick zu behalten. Sollte uns eine Störung mal nicht rechtzeitig auffallen, dürfen Sie uns gerne unter betrieb@engergieloesung.de oder 0941-788-315-57 kontaktieren.
Sollte Gefahr in Verzug sein, steht Ihnen außerdem die Störungshotline des Bayernwerk 0941-28003480 zur Verfügung. Bitte halten Sie idealerweise die Adresse und Seriennummer der Ladestation bereit.

Wer ist für die Wartung der Ladeinfrastruktur zuständig?

Wenn ein Wartungspaket gebucht wurde, kümmern wir uns um die jährliche Inspektion und Wartung.

Ich muss eine Ladestation bei OBELIS registrieren. Wie muss ich vorgehen?

Sie finden eine detaillierte und auf bayernwerk e-mobil zugeschnittene Anleitung in folgendem Video:

Ich habe eine E-Mail erhalten, dass ich Ladedaten bei OBELIS hochladen muss. Wie muss ich vorgehen?

Sie finden eine detaillierte und auf bayernwerk e-mobil zugeschnittene Anleitung in folgendem Video:

Elektrisch Laden / Zugang zur Wallbox

Wie kann an meiner Ladeinfrastruktur bezahlt werden?

Zur Zahlung stehen den Nutzern zwei Optionen zur Verfügung: Die Ladestation kann entweder über einen Ladetarifanbieter freigeschalten werden (per App oder Ladekarte) oder mittels Direktbezahlung durch Scannen des QR-Codes und Hinterlegung von Kreditkarte oder Paypal. Bitte beachten Sie, dass bei Direktbezahlung analog Tankautomaten ein bestimmter Betrag auf dem Zahlungsmittel reserviert wird und nach einigen Tagen mit dem echten Verbrauch verrechnet.

Wer kann an meiner Ladeinfrastruktur laden?

Öffentliche Ladeinfrastruktur steht grundsätzlich den Kunden nahezu aller Ladetarifanbieter zur Verfügung und kann von Gelegenheitsnutzern ebenfalls per Kreditkarte oder Paypal freigeschaltet werden.

Wie können Nutzer meiner Ladeinfrastruktur Hilfe bekommen?

Mit der Option Hotline im Betriebsvertrag steht den Nutzer Ihrer Ladeinfrastruktur eine 24/7-Hotline zur Verfügung. Die Telefonnummer befindet sich auf der Ladestation sowie in den meisten Apps der Ladeanbieter.

Mit welcher Ladekarte kann ich an der Ladestation laden?

Ihre Ladepunkte werden über den Roamingverbund intercharge Teil des deutschlandweiten öffentlichen Ladenetzwerks, das den Zugang mit fast allen Ladekarten ermöglichen.